Wann wir für Sie da sind
	- wenn Krankenhauspflege geboten, aber nicht durchführbar ist
	
	
	 - wenn diese dadurch abgekürzt oder nicht erforderlich wird und ärztliche Behandlung
	dadurch gesichert wird
	
	
	 - wenn der Arzt ambulante Pflege verschreibt
	
	
	 - bei sämtlichen Leistungen der Pflegeversicherung,
	z.B. auch selbsterbrachte Pflegeleistungen, zusätzliche Betreuungsleistungen z.B. bei Demenz und Verhinderungspflege
	
	 - spezielle Dienstleistungen der persönlichen Alltagsbetreuung z.B. Hauswirtschaft und Pflegeassistenz