Wann wir für Sie da sind
- wenn Krankenhauspflege geboten, aber nicht durchführbar ist
- wenn diese dadurch abgekürzt oder nicht erforderlich wird und ärztliche Behandlung
dadurch gesichert wird
- wenn der Arzt ambulante Pflege verschreibt
- bei sämtlichen Leistungen der Pflegeversicherung,
z.B. auch selbsterbrachte Pflegeleistungen, zusätzliche Betreuungsleistungen z.B. bei Demenz und Verhinderungspflege
- spezielle Dienstleistungen der persönlichen Alltagsbetreuung z.B. Hauswirtschaft und Pflegeassistenz